Unsere AGBs
Unsere AGB's Allgemeine Geschäftsbedingung der Umzugsspedition "AD Umzug Spedition" nachfolgen Transporteur genannt.
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung.
Beförderung
Von Umzugsgut und dessen Lagerung sowie Verpackungsarbeiten.
2. Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird dem Transporteur unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist und dies noch vor Ende des Transportes dem Transporteur angezeigt wird.
3. Erhöhung des Entgelts durch Zusatzleistungen
Stimmt die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung Vorausgesetzen Angaben des Absenders nicht, so ist der Transporteur berechtigt, die vereinbarte Entgelt Summe nach Feststellung wie folgend aufgeführt zu erhöhen.
4. Leistung / Vergütung
- 1 Karton zusätzlich ein- oder auspacken - 5,00 EUR
- Je 10 Meter zusätzlicher Laufweg – 40,00 EUR
- Je zusätzliche Etage am Einzugs- oder Auszugsort – 85,00 EUR
- De- oder Montage vom Bett – 65,00 EUR
- De-montag Küche je lfd. Meter – 140,00 EUR
- De- oder Montage vom Schrank-135,00 EUR
- Montage Küchenschränke ohne Material je lfd. Meter – 155,00 EUR
- Je zusätzlichem Kubikmeter Umzugsvolumen – 80,00 EUR
- Entrümpelung- / Entsorgung je Kubikmeter zzgl. Kubikmeter Volumen – 130,00 EUR
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Umzuges erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Wie z.B. EDV- Anlagen, Radio und Hifi-geräten, Fernseher, Plattenspieler und Waschmaschinen für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung ist Transporteur nicht verpflichtet. Der Kunde übernimmt die rechtzeitige Klärung der Zufahrt auf allen Neben- und Zufahrtstrassen als auch die Ab- und Zugangswege freizuhalten. Ansonsten kann die Gefahr bestehen, dass der Umzug verschoben werden muss. Die Kosten dafür muss der Absender übernehmen.
6. Zahlung
Das vereinbarte Entgelt ist, sofern nicht anders vereinbart, in Bar zu entrichten. Bei Umzügen innerhalb Deutschland nach Entladung, bei Auslandsumzügen nach Beladung. Bei Kostenübernahme von Dritten, wie zum Beispiel Arbeitgeber, ist eine Kostenübernahmebescheinigung in voller Höhe mindestens 10 Tage vor Umzugsbeginn dem Spediteur vorzulegen.
7. Stornierung
Kündigt der Absender einen Umzugsvertrag vor dessen Durchführung oder verhindert die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages, so wird eine Entsprechende Ausfallfracht fällig. Bei Kündigung/ Terminverschiebung, die nicht mehr als 4 Werktage vor dem geplanten Umzugstermin erfolgen, berechnen wir 80% des vereinbarten Umzugsgeldes. Bei früheren Kündigungen/ Terminverschiebungen berechnen wir Ihnen 35% des vereinbarten Umzugsgeldes.
8. Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurückzuführen ist:
- Beförderung von Schmuck wie z.B. Ohrringe, Uhren, Armbänder, Ringe, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere, oder Urkunden sowie Kunstgegenstände deren Wert vor Verladung nicht durch den Absender bekannt gegeben wurden, um hierfür eine gesonderte Versicherung abzuschließen
- Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender
- Behandeln, Beladen, Verladen durch den Absender
- Beförderung von nicht vom Transporteur verpacktem Gut in Behältern
- Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größen und Gewicht den Räumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Transporteur den Absender auf die Gefahr eine Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
- Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der Zufolge es besonders leicht zu Schäden insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleide.
9. Schadenanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen, wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Ablieferung schriftlich angezeigt wurde. Wenn Gegenstände aus Glas, Keramik, ö.ä. vom Kunden selbst eingepackt und ausgepackt wird. Wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war, verdeckter Schaden, und dem Transporteur nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt wurde.
10. Pfandrecht
Der Transporteur hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solang das vereinbarte Entgelt noch nicht oder nur in Teilen geleistet wurde.
11. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort oder Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Transporteurs vereinbart.
12. Elektro- Installationsarbeiten
Der Transporteur des Transportes, ist nicht berechtigt anderer Arbeit nachzugehen, die nicht im Vertrag stehen. Von Elektro-, Gas, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten.
13. Sammeltransport
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
14. Trinkgelder
Trinkgelder die vom Absender, an die Mitarbeiter übergeben werden sind nicht verrechenbar mit der Rechnung.
15. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Transporteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
16. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, selbst noch mal nachzuschauen das, dass ganze Umzugsgut mitgenommen wurde. Das kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
17. Datenschutz
Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
18. Änderungen der AGB
Der Transporteur behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Absender in geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Absender nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Absender bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hingewiesen. Widerspricht der Absender fristgemäß, so ist der Transporteur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
19. Gerichtsstand
- Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten und Verbrauchern auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugs oder Lagervertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.
- Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit anderen als Vollkaufleuten gilt § 30 ZPO.
20. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
21. Datenschutz
Bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gilt die Datenschutzerklärung des Möbelspediteurs.
22. Inkrafttreten
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2024.